ULB-Info Neues Urheberrecht
ulbinfo at lists.tu-darmstadt.de
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Mit Dez 5 12:14:37 CET 2007
Neues Urheberrecht: Wahrung von Rechten an eigenen Publikationen
Das Anfang Juli 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Zweite Gesetz zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", gegen das der Bundesrat im
September 2007 keinen Einspruch erhoben hat, ist am 26. Oktober 2007 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird der sogenannte "Zweite Korb" des
Urheberrechts am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Neben einer Reihe wichtiger Änderungen, wie z.B. die Einschränkung der Zulässigkeit der
elektronischen Fernleihe und der Einführung einer zusätzlichen Tantiemenpflicht in der
klassischen Fernleihe, werden im § 137 I UrhG "Übergangsregelungen für neue
Nutzungsarten" festgelegt. Darin wird bestimmt, dass sogenannte "unbekannte
Nutzungsarten" automatisch an die Rechteinhaber der übrigen Nutzungsarten, dies sind in
der Regel Verlage, übergehen. Hiervon betroffen sind auch die Rechte der nachträglichen
digitalen Publikation von vor 1995 erschienenen Veröffentlichungen - diese Rechte lagen
bisher bei den Autoren.
Möchte ein Urheber seine betroffenen Publikationen elektronisch selbständig oder über den
Hochschulschriftenserver der ULB Darmstadt veröffentlichen, so hat er folgende
Möglichkeiten:
a) innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes gegenüber den
einzelnen Verlagen schriftlich Widerspruch einlegen
b) Übertragung eines einfachen Nutzungsrechtes zwecks elektronischer Publikation an die
ULB Darmstadt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 31. Dezember 2007
Bei der zweitgenannten Möglichkeit wird das Recht an der digitalen Publikation natürlich
nicht ausschließlich an die ULB Darmstadt übertragen, da das Einräumen eines
sogenannten einfachen Nutzungsrechtes es dem Urheber ermöglicht, dieses Recht auch
anderen, z.B. einem Verlag, einzuräumen. Nachfolgender Beispieltext kann formlos als E-
Mail an
nolte at ulb.tu-darmstadt.de
geschickt werden. Bitte fügen Sie eine Liste der Publikationen oder eine URL, die auf eine
solche Liste verweist, an. Alternativ hierzu können Sie auch ein entsprechendes
Webformular http://www.ulb.tu-darmstadt.de/nutzungsrecht verwenden.
"Hiermit übertrage ich für meine vor 1995 erschienenen Veröffentlichungen der
Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ein einfaches Nutzungsrecht zur
digitalen Publikation auf dem Hochschulschriftenserver der TU Darmstadt. Die
Möglichkeit, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Publikationen
selbst zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, bleibt davon unberührt."
Auf diese Weise könnte relativ einfach eine juristisch zweifelsfreie Grundlage für den
Aufbau eines Hochschulschriftenservers der TU Darmstadt geschaffen werden.