ULB-Info Neues Urheberrecht

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Mit Dez 5 12:14:37 CET 2007


Neues Urheberrecht: Wahrung von Rechten an eigenen Publikationen

Das Anfang Juli 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Zweite Gesetz zur 
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", gegen das der Bundesrat im 
September 2007 keinen Einspruch erhoben hat, ist am 26. Oktober 2007 im 
Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird der sogenannte "Zweite Korb" des 
Urheberrechts am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Neben einer Reihe wichtiger Änderungen, wie z.B. die Einschränkung der Zulässigkeit der 
elektronischen Fernleihe und der Einführung einer zusätzlichen  Tantiemenpflicht in der 
klassischen Fernleihe, werden im § 137 I UrhG "Übergangsregelungen für neue 
Nutzungsarten" festgelegt. Darin wird bestimmt, dass sogenannte "unbekannte 
Nutzungsarten" automatisch an die Rechteinhaber der übrigen Nutzungsarten, dies sind in 
der Regel Verlage, übergehen. Hiervon betroffen sind auch die Rechte der nachträglichen 
digitalen Publikation von vor 1995 erschienenen Veröffentlichungen - diese Rechte lagen 
bisher bei den Autoren.

Möchte ein Urheber seine betroffenen Publikationen elektronisch selbständig oder über den 
Hochschulschriftenserver der ULB Darmstadt veröffentlichen, so hat er folgende 
Möglichkeiten:
a) innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes gegenüber den 
einzelnen Verlagen schriftlich Widerspruch einlegen
b) Übertragung eines einfachen Nutzungsrechtes zwecks elektronischer Publikation an die 
ULB Darmstadt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 31. Dezember 2007

Bei der zweitgenannten Möglichkeit wird das Recht an der digitalen Publikation natürlich 
nicht ausschließlich an die ULB Darmstadt übertragen, da das Einräumen eines 
sogenannten einfachen Nutzungsrechtes es dem Urheber ermöglicht, dieses Recht auch 
anderen, z.B. einem Verlag, einzuräumen. Nachfolgender Beispieltext kann formlos als E-
Mail an 

nolte at ulb.tu-darmstadt.de 

geschickt werden. Bitte fügen Sie eine Liste der Publikationen oder eine URL, die auf eine 
solche Liste verweist, an. Alternativ hierzu können Sie auch ein entsprechendes 
Webformular http://www.ulb.tu-darmstadt.de/nutzungsrecht verwenden.

"Hiermit übertrage ich für meine vor 1995 erschienenen Veröffentlichungen der 
Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ein einfaches Nutzungsrecht zur 
digitalen Publikation auf dem Hochschulschriftenserver der TU Darmstadt. Die 
Möglichkeit, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Publikationen 
selbst zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, bleibt davon unberührt."

Auf diese Weise könnte relativ einfach eine juristisch zweifelsfreie Grundlage für den 
Aufbau eines Hochschulschriftenservers der TU Darmstadt geschaffen werden.