ULB-Info Recht auf Ausdrucke aus digitalisierten Medien

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Mit Jun 17 16:21:47 CEST 2009


Recht auf Ausdrucke aus digitalisierten Medien

In dem von der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entschiedenen Eilverfahren zur 
Digitalisierung von Bibliotheksbeständen wurde das Recht der Bibliotheken bestätigt, in 
ihrem Bestand befindliche Druckwerke unabhängig von eventuell bestehenden Angeboten
der Verlage zu digitalisieren und ihren Nutzern elektronisch zur Verfügung zu stellen. 
Geklagt hatte der Ulmer-Verlag gegen die ULB, die seit Ende Januar im Rahmen der 
"Digitalen Lehrbuchsammlung" 130 aktuelle Studien- und Lehrbücher, darunter eines des 
Ulmer-Verlages, auf diesem Wege an ausgewählten Leseplätzen in der Bibliothek anbietet.
 
Das Gericht hat das Recht der Nutzer bestätigt, sich Ausdrucke von den am Bildschirm 
lesbaren Werken zu machen. Verboten hat das Gericht allerdings, eine solche Kopie auch 
in digitaler Form anzufertigen. Die Bibliothek ist verpflichtet, technische Vorkehrungen zu 
treffen, die eine solche Kopiermöglichkeit unterbinden. Die ULB hat daher den Service der 
digitalen Lehrbücher entsprechend modifiziert und den Download auf USB-Stick gesperrt. 
Alle übrigen Nutzungsmodalitäten wurden beibehalten, siehe:
http://tudigilehrbuch.ulb.tu-darmstadt.de/

Das Gerichtsurteil finden Sie in der Entscheidungssammlung des Landgerichts Frankfurt 
http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de
unter der Geschäftsnummer  2-06 O 172/09

Pressemitteilungen der TUD und des Deutschen Bibliotheksverbandes:
http://elib.tu-darmstadt.de/formular/ulmer-Urteilsbewertung-final.pdf
http://elib.tu-darmstadt.de/formular/Pressemitteilung-dbv-2009.pdf