ULB-Info Ausdrucke aus digitalisierten Büchern untersagt
ulbinfo at lists.tu-darmstadt.de
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Fre Dez 4 15:03:52 CET 2009
Ausdrucke aus digitalisierten Büchern untersagt
In der Berufungsverhandlung am OLG Frankfurt im Rechtsstreit des Ulmer-Verlages gegen
die ULB bezüglich des Rechts auf Ausdrucke aus digitalisierten Medien liegt nun ein
weiteres Urteil vor.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 24.11.09 schränkt die
Nutzungsmöglichkeiten der von Bibliotheken eigenständig digitalisierten Medien weiter ein.
Anlass ist ein seit März diesen Jahres laufender Rechtsstreit zwischen der TU
Darmstadt/ULB und dem Ulmer Verlag zur Auslegung des neuen § 52b des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 1.1.2008. In seiner Entscheidung verbietet das OLG
Frankfurt, anders als das Landgericht Frankfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil, nun auch
die Möglichkeit des teilweisen Ausdrucks der digitalisierten Werke. Das Landgericht hatte
bereits die Erstellung digitaler Kopien (Download) verboten. Bibliotheken dürfen
urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an reinen
Leseterminals zugänglich machen. Ein wissenschaftliches Arbeiten mit Texten, das
zwingend die Möglichkeit voraussetzt, Kopien von Textteilen zu erstellen, um zuverlässig
memorieren und zitieren zu können, ist damit in zeitgemäßer Form nicht mehr möglich.
Die ULB wird daraufhin ihr entsprechendes Angebot der "Digitalen Lehrbuchsammlung"
vollständig einstellen.
Weitere Informationen können Sie folgenden Links entnehmen:
Presseerkärung der TUD
http://www.ulb.tu-darmstadt.de/media/ulb/pdf/aktuelles_1/olg_urteil.pdf
Presseerklärung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=349355
Diskussionsforum Heise-online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-
Bibliotheken-ein-874742.html