ULB-Info Ausdrucke aus digitalisierten Büchern untersagt

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Fre Dez 4 15:03:52 CET 2009


Ausdrucke aus digitalisierten Büchern untersagt

In der Berufungsverhandlung am OLG Frankfurt im Rechtsstreit des Ulmer-Verlages gegen 
die ULB bezüglich des Rechts auf Ausdrucke aus digitalisierten Medien liegt nun ein 
weiteres Urteil vor.

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 24.11.09 schränkt die 
Nutzungsmöglichkeiten der von Bibliotheken eigenständig digitalisierten Medien weiter ein. 
Anlass ist ein seit März diesen Jahres laufender Rechtsstreit zwischen der TU 
Darmstadt/ULB und dem Ulmer Verlag zur Auslegung des neuen § 52b des 
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 1.1.2008. In seiner Entscheidung verbietet das OLG 
Frankfurt, anders als das Landgericht Frankfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil, nun auch 
die Möglichkeit des teilweisen Ausdrucks der digitalisierten Werke. Das Landgericht hatte 
bereits die Erstellung digitaler Kopien (Download) verboten. Bibliotheken dürfen 
urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an reinen 
Leseterminals zugänglich machen. Ein wissenschaftliches Arbeiten mit Texten, das 
zwingend die Möglichkeit voraussetzt, Kopien von Textteilen zu erstellen, um zuverlässig 
memorieren und zitieren zu können, ist damit in zeitgemäßer Form nicht mehr möglich.

Die ULB wird daraufhin ihr entsprechendes Angebot der "Digitalen Lehrbuchsammlung" 
vollständig einstellen.

Weitere Informationen können Sie folgenden Links entnehmen:
Presseerkärung der TUD
http://www.ulb.tu-darmstadt.de/media/ulb/pdf/aktuelles_1/olg_urteil.pdf

Presseerklärung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=349355

Diskussionsforum Heise-online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-
Bibliotheken-ein-874742.html